Was ist UK?

Was ist UK?

Mit Unterstützter Kommunikation (UK) werden alle pädagogischen und therapeutischen Hilfen bezeichnet, die Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen zur Verfügung gestellt werden.


Der Einsatz von UK bedeutet für den betroffenen Menschen, dass er seine kommunikativen Kompetenzen im Alltag verbessern und somit seine Lebensumwelt mehr beeinflussen kann, sich seine Partizipationsmöglichkeiten erhöhen und auf diese Weise sein Leben an Qualität gewinnt.


UK dient demzufolge als: 

  • Ausdrucksmittel
  • zur Unterstützung des Spracherwerbs
  • als Ergänzung zur Lautsprache
  • als Ersatzsprache


Die Unterstützte Kommunikation versteht sich als multidisziplinäres Fachgebiet, das zum Ziel hat, die kommunikativen Möglichkeiten von Menschen mit rezeptiven und / oder expressiven Beeinträchtigungen dauerhaft oder zeitlich begrenzt zu erweitern.



Dabei verfolgt die UK folgende Interventionsschwerpunkte:

 

  • Förderung der kommunikativen und sprachlichen Ausdrucksformen


  • Förderung des Sprachverständnisses


  • Regulierung von Verhalten


  • Vermittlung von Weltwissen und Lerninhalten



Warum Unterstützte Kommunikation?

Welche Erfahrungen sammelt ein Mensch, der grundlegende Bedürfnisse nicht mitteilen kann, der mit niemandem seine Gedanken teilen kann oder der immer wieder missverstanden wird?

Welche Konsequenzen wird er daraus ziehen?

Kommunikation ist ein Grundbedürfnis des Menschen!

Unterstützte Kommunikation hat das Ziel, nichtsprechende Menschen aus ihrer kommunikativen Isolation zu befreien und dafür zu sorgen, dass Kommunikation für sie wieder effektiv und zufriedenstellend verlaufen kann.


Unterstützte Kommunikation oder Sprachtherapie?

Unterstützte Kommunikation versteht sich nicht als Gegenpol zur traditionellen Sprachtherapie. Beide Interventionen zielen auf eine Erweiterung der kommunikativen Kompetenz des jeweiligen Menschen ab und können sich demzufolge ergänzen und unterstützen.
Die veröffentlichten Studien im Bereich »Sprachentwicklung mit Unterstützter Kommunikation« zeigen einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Einführung eines Kommunikationssystems und der Entwicklung sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen.


Unterstützte Kommunikation als Ansatz der »Totalen Kommunikation«

In Anlehnung an einen Terminus der modernen Gehörlosenpädagogik wird Unterstützte Kommunikation als Ansatz der „totalen Kommunikation“ bezeichnet, d. h. sämtliche Möglichkeiten, einem nichtsprechenden Menschen ein Kommunikationssystem bereitzustellen, werden genutzt. Das einzig maßgebliche Kriterium für ein Kommunikationssystem ist dabei die Effektivität für den jeweiligen Benutzer.


Zu den Möglichkeiten, die zu einer besseren Verständigung beitragen können, gehören die folgenden Komponenten:


  • Erweiterung der körpereigenen Kommunikationsformen
  • Einsatz elektronischer und nichtelektronischer Kommunikationshilfen 
  • Informationen, Aufklärung und Schulung für das Umfeld der betroffenen Person


         Körpereigene Kommunikationsformen:

  • Blick- und Zeigebewegungen 
  • Mimik und Gestik 
  • Gebärden 
  • Individuelle Zeichen 
  • Lautsprache und Vokalisierungen
  • Körpereigene Kommunikationsformen sind immer verfügbar und erlauben mit vertrauten Gesprächspartnern eine schnelle und spontane Kommunikation.


    Nichtelektronische Kommunikationshilfsmittel:


    Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig, z. B. 
     
  • Kommunikationskästen mit konkreten Objekten 
  • Kommunikationstafeln und -Bücher 
  • Symbol- und Bildposter 
  • Einzelne Bild-, Foto-, Symbol- oder Wortkarten 
    Tagebücher (mit Bildern, Symbolen oder Schrift)



    Elektronische Kommunikationshilfen:


    Elektronische Kommunikationshilfen mit Sprachausgabe können unterteilt werden in: 
     
  • Geräte zur Anbahnung (z. B. Batterieunterbrecher, adaptiertes Spielzeug, Power Link) 
  • Sprechende Tasten (z. B. BigMack, Step by Step, I-Talk) 
  • Komplexe Sprechhilfen mit statischem Display (z. B. Go-Talk, Supertalker, Chatbox) 
  • Komplexe Sprechhilfen mit dynamischem Display (z. B. EasyTalkPad, Kompad, Voicepad, SmallTalker, Eco-Talker, HE Communicator)
  • Notebooks oder PCs mit spezifischer Software


Finanzierung

Eine Kostenübernahme kann im Rahmen des SGB V (Krankenkasse), SGB XII (Sozialhilfe) oder SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) erfolgen. Weitere Zuständigkeiten (z. B. Unfallversicherung oder Agentur für Arbeit) oder eine private Kostenübernahme können im Einzelfall gegeben sein.

Für weitere Informationen sprechen Sie mich bitte an.


Share by: